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Mo, 07.08.2017

Infektionsgefahr bei Venenverweilkanülen verringert

Im Februar 2017 hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Empfehlung zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen, veröffentlicht. Mitte Juni war die Maßnahme in der Roland-Klinik bereits umgesetzt: Seitdem werden keine Mandrins (Kunststoff-Blindverschlüsse) mehr auf Venenverweilkanülen verwendet. Laut RKI geht von ihnen eine Entzündungs- und Infektionsgefahr aus.

Das bedeutet: Insbesondere bei den sogenannten peripheren Venenverweilkanülen (also Kanülen, die über einen gewissen Zeitraum in Venen verbleiben) im Handrücken oder Ellenbeuge gibt es für Patienten der Roland-Klinik eine Veränderung. Bisher wurden die Kanülen mit einem Mandrin verschlossen, wenn gerade keine Infusion o.ä. verabreicht wurde. Diese Mandrins haben zum Beispiel dafür gesorgt, dass kein Blut aus der Kanüle austritt. Das RKI vermeldete nun jedoch, dass durch die Verwendung von bislang üblichen Mandrins eine Entzündungs- und Infektionsgefahr ausgehe. Entsprechend müssen alle deutschen Kliniken bis Oktober 2017 auf andere Maßnahmen bei (peripheren) Venenverweilkanülen umstellen.

Verweilkanüle
Verweilkanüle mit verlängertem Venenschlauch und Verschluss bzw. Öffnungsventil für Spritze oder Infusionsschlauch. © Dr. Johannes Albers


Die Roland-Klinik setzte die Empfehlung des RKI bereits zu Mitte Juni 2017 um und reagierte damit besonders schnell. Seitdem werden bisher übliche Mandrins vermieden. An ihre Stelle rückt eine rund 10 Zentimeter lange Verlängerung des Venenschlauches. Erst auf diesen Schlauch wird ein Verschluss gesetzt. Zur Vermeidung von Infektionen bedarf es zudem einer regelmäßigen Spülung der Kanüle bzw. des Verlängerungsschlauches.


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